Über die Gästehafenregelung
Gästehafenregelung Gültig ab 1. Januar 2015
Frihavnsordningen (FH O) – Regeln
1. Alle Häfen, Clubs, Vereine oder Vereinigungen (im weiteren Häfen genannt) können, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Hauptorganisation oder ähnlichem, der FH O beitreten, vorbehaltlich der Anerkennung als Schifffahrtsorganisation oder Hafenanlage durch die Verwaltung der FH O oder durch einen seiner Repräsentanten. MitgliedsHäfen werden solchen Fahrzeugen, die den FH-Aufkleber führen,
Liegeplätze kenntlich machen oder zuweisen. (siehe Punkt 4)
FH O gilt nur für Fahrzeuge, welche eine Liegegebühr für einen festen Liegeplatz an ihrem Heimathafen entrichtet haben.
2. Fahrzeuge, die in einem Hafen beheimatet sind, welches Mitglied der FH O ist, können als Gastlieger bis zu drei Tagen von der Entrichtung von Hafengeld befreit werden. Eine weitere Drei-Tage-Periode darf erst nach einer Abwesenheit von drei Tagen beginnen. Für darüber hinaus an-dauernde Aufenthalte ist das für den Hafen geltende Hafengeld für Gastlieger zu entrichten.
3. Darüber hinaus ist der Hafen berechtigt, vom Ankunftstage an Umwelt- und Elektroabgaben zu erheben, deren Höhe einem Aushang zu entnehmen sein muss.
4. Fahrzeuge, die Mitglied der FH O sind, haben den Jahres-FH-Aufkleber zu führen. Der FH-Aufkleber ist an einer für den Hafenbevollmächtigten leicht einzusehenden Stelle zu befestigen. Auf sein Verlangen ist dem Hafenbevollmächtigten der Beleg über die bezahlte Liegegebühr am Heimathafen vorzulegen.
5. Die FH O bezieht sich ausschließlich auf Freizeit- oder Sportschifffahrt, Parkplatzbenutzung ist ausgeschlossen. Um Missverständnisse zu vermeiden, soll der örtliche Hafenbevollmächtigte da-rüber unterrichtet werden, wenn das Boot erst nach mehr als 24 Stunden wieder ablegt. Der Hafenbevollmächtigte entscheidet in diesem Fall eigenständig, ob eine Gastabgabe zu entrichten ist.
6. Überschreibt ein Bootseigner aus einem Hafen im Verlaufe der Saison sein Boot auf einen neuen Eigner, der nicht in einem Hafen liegt, so ist der Voreigner verpflichtet, den FH-Aufkleber spätestens bei Eigentumsübertragung zu entfernen.
7. Mitglieds-Häfen sind verpflichtet, all ihre Liegeplatzinhaber über die Regeln der FH O zu informieren und über die Ausdehnung der FH O durch Veröffentlichung der Mitgliederliste und der Übersichtskarte zu unterrichten.
8. Sofern ein Mitglied der FH O erfährt, dass ein anderes Mitglied die Regeln missbraucht, ist der FH-Aufkleber exemplarisch einzuziehen und die FH-Verwaltung umgehend per Telefax 0045-9752 7333 oder per e-Mail FH@skivesoesportshavn.dk zu unterrichten. Ein Ausschlussverfahren aus der FH O wird sodann unverzüglich eingeleitet werden.
9. Nichts in diesen Regeln hindert irgendeinen Hafen, die Einhaltung des seit 1931 für die dänischen Häfen geltenden Standardreglements zur Aufrechthaltung der Ordnung u.a.m. und seiner späteren Änderungen zu verlangen. Dies gilt auch für die Pflicht des Fahrzeugführers, sich nach dem Anlaufen beim Hafenbevollmächtigten anzumelden.
Skive, februar 2015