Über die Frihavn-Organisation

Viele Häfen, Vereine und Verbände in ganz Dänemark und entlang der schwedischen, norwegischen und deutschen Küsten sind in der Frihavn-Organisation zusammengeschlossen. In diesen Häfen können Gastlieger bis zu drei Tage kostenlos liegen. In einigen Häfen wird lediglich eine Kostenpauschale für zum Beispiel Strom, Wasser und Abfall erhoben.

Wer kann Mitglied bei Frihavn werden?
Die Mitgliedschaft in der Frihavn-Organisation ist für allen Häfen, Vereine und Verbände möglich, unabhängig von deren Mitgliedschaft in einer übergeordneten Organisation. Um mitzumachen, ist lediglich die Zustimmung des Vereinsvorstandes bzw. der Hafenleitung erforderlich. Außerdem müssen mindestens fünf Gastliegeplätze während der Ferienzeit verfügbar sein. In Deutschland werden häufig rote und grüne Schilder verwendet, um anzuzeigen, welche Plätze frei sind und welche nicht.

Der Verein oder Hafen zahlt einen jährlichen Beitrag von dkr. 400 an Frihavn.
Der Mitgliedshafen informiert alle Hafenlieger über die Nutzungsregeln von Frihavn sowie die übrigen Mitgliedshäfen.

Wer kann Frihavn nutzen?
Yachten, die Frihavn nutzen möchten, fahren denn FH-Wimpel an einer gut sichtbaren Stelle. Der Wimpel gilt für eine Saison.
Außerdem muß der Nachweis über den bezahlten Liegeplatz im Heimathafen auf Verlangen vorgelegt werden.
Teilnehmende Yachten können in jedem Mitgliedshafen bis zu drei Tage kostenfrei liegen. Für weitere Übernachtungen ist die normale Hafengebühr fällig. Diese Regelung gilt nur für Yachten, die einen bezahlten Liegeplatz im Heimathafen haben und den FH-Wimpel führen.

Wie kann man die Frihavn-Regelung nutzen?
Die Frihavn-Regelung soll zum Segeln im Urlaub genutzt werden und nicht als Bootsliegeplatz. Um Mißverständnissen vorzubeugen, sollte der Hafenmeister vom Schiffsführer informiert werden, wenn die Yacht länger als einen Tag liegen bleibt.
Der Hafenmeister legt fest, ob eine Hafengebühr fällig wird oder nicht.
Wenn ein Yachteigner sein Schiff verkauft oder längerfristig einer anderen Person überläßt, die nicht unter die Frihavn-Regelung fällt, verpflichtet sich der alte Eigner, den FH-Wimpel spätestens am Tag der Übergabe zu entfernen.